Großglockner-Prozess: Schuldspruch gegen 37-jährigen Bergpartner in Innsbruck

Großglockner-Prozess

Schuldspruch gegen Bergpartner

Im Prozess um den Tod einer 33-jährigen Bergsteigerin am Großglockner ist nun das Urteil gefallen. Das Landesgericht Innsbruck sprach den 37-jährigen Tourpartner wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Quelle: Tagesschau
20.02.2026 - 01:54


SCHULDSPRUCH Am Landesgericht Innsbruck fiel das Urteil im Großglockner-Prozess Foto: Ilhan Balta/Adobe Stock

Urteil am Landesgericht Innsbruck

Nach dem Prozessauftakt am Landesgericht Innsbruck, über den wir im Beitrag Großglockner-Prozess: Wo beginnt Verantwortung am Berg? berichteten, liegt nun die gerichtliche Entscheidung vor. Der 37-jährige Angeklagte wurde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, seine Tourpartnerin im Januar 2025 unter extremen Wetterbedingungen unterhalb des Großglockner-Gipfels zurückgelassen und Hilfe nicht rechtzeitig organisiert zu haben.

Strafmaß und Begründung

Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten sowie eine Geldstrafe. In der Urteilsbegründung äußerte der Richter Zweifel an der Darstellung des Angeklagten zum Ablauf der Nacht am Berg.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel sind möglich.

Zahlen, Daten, Fakten

ABBILDUNGEN
Beitragsbild © Ilhan Balta/Adobe Stock, restliche Abbildungen siehe Bildunterzeilen

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