Großglockner-Prozess in Innsbruck: Wann wird alpine Erfahrung zur strafrechtlichen Verantwortung?
Großglockner-Prozess
Wo beginnt Verantwortung am Berg?
Ein Jahr nach dem Tod einer 33-jährigen Bergsteigerin am Großglockner hat am Landesgericht Innsbruck der Prozess gegen ihren damaligen Tourpartner begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann grob fahrlässige Tötung vor. Im Zentrum stehen Fragen zur Tourenplanung, Entscheidungsfindung und zur Verantwortung in einer Zweierseilschaft.
Quellen: Tagesschau, Deutscher Alpenverein (DAV), alpin.de, Tiroler Alpinpolizei
19.02.2026 - 08:55
Prozessauftakt in Innsbruck
Am Landesgericht Innsbruck hat der Prozess gegen einen Bergsteiger begonnen, dessen Tourpartnerin im vergangenen Jahr (Januar 2025) am Großglockner ums Leben kam. Die beiden Bergsteiger, die auch eine Lebenspartnerschaft verband, waren unterhalb des Gipfels in eine Notlage geraten. Die 33-Jährige war später dort alleine erfroren, nachdem ihr Partner aufgebrochen war, um Hilfe zu holen. Im gesamten Ablauf seien etliche Fehler gemacht worden, so die Staatsanwaltschaft. Der Fall wird strafrechtlich aufgearbeitet. Die Anklage lautet auf grob fahrlässige Tötung.
Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte seine Partnerin in einer extremen Wettersituation zurückgelassen und Hilfe zu spät beziehungsweise unzureichend organisiert haben. Genannt werden Versäumnisse bei der Tourenplanung, bei Umkehrentscheidungen sowie bei der Ausrüstung.
Das Gericht muss nun klären, ob das Verhalten des Mannes strafrechtlich relevant war oder ob es sich um eine tragische Verkettung alpiner Risiken handelte.
Erfahrung als juristischer Maßstab
Zentral ist die Frage nach der „Erfahrung“. Die Anklage im Großglockner-Prozess geht davon aus, dass der Mann als deutlich erfahrenerer Bergsteiger eine erhöhte Verantwortung getragen habe.
Der Deutsche Alpenverein (DAV) weist in seiner Analyse darauf hin, dass in Seilschaften mit unterschiedlichen Erfahrungsniveaus faktisch eine Führungsrolle entstehen kann – selbst ohne formale Vereinbarung. Wer mehr alpine Routine besitzt, übernimmt häufig implizit Verantwortung für Tempo, Umkehrentscheidungen und Sicherheitsreserven.
Gleichzeitig betont der DAV, dass juristische Verfahren nach Bergunfällen bislang selten sind und alpine Entscheidungsprozesse stark situationsabhängig verlaufen.
Wer trägt am Ende die Verantwortung?
Das Online-Portal des Bergsportmagazins ALPIN, alpin.de, thematisiert in seiner Berichterstattung die Frage, wie „Erfahrung“ überhaupt zu definieren ist. Demnach war die Verstorbene keineswegs unerfahren, sondern verfügte selbst über alpine Praxis. Die Mutter der Bergsteigerin – zitiert in einem Interview der Wochenzeitung Die ZEIT, auf das sich alpin.de bezieht – widerspricht der Darstellung eines klaren Erfahrungsgefälles und betont, ihre Tochter und ihr damals 36-Jähriger Lebenspartner hätten die Tour gemeinsam geplant.
Damit wird deutlich: „Erfahrener“ ist kein absoluter Begriff. Er kann sich auf technische Fähigkeiten, Winterpraxis, Entscheidungsroutine oder Führungserfahrung beziehen. Juristisch erhält er jedoch Gewicht, wenn daraus eine Schutz- oder Garantenstellung abgeleitet wird.
Signalwirkung für die Bergszene
Der Großglockner-Prozess hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Er berührt grundlegende Fragen des Alpinismus:
- Welche Verantwortung entsteht in einer Zweierseilschaft ohne formale Führung?
- Wie sind Umkehrentscheidungen unter Extrembedingungen zu bewerten?
- Wann wird ein tragischer Verlauf zu strafbarer Fahrlässigkeit?
Der Fall macht deutlich, dass der Alpenraum kein rechtsfreier Raum ist. Gleichzeitig bleibt alpine Entscheidungsfindung ein komplexes Zusammenspiel aus Wetter, Kondition, Ausrüstung, Kommunikation und Erfahrung. Diese Grauzone steht nun im Fokus der gerichtlichen Bewertung.
Zahlen, Daten, Fakten
ÜBER DEN GROSSGLOCKNER
Der Großglockner (3.798 m) ist der höchste Berg Österreichs und prägt als markanteste Erhebung der Hohen Tauern die alpine Silhouette zwischen Osttirol und Kärnten. Mit seinen steilen Flanken, ausgeprägten Graten und vergletscherten Bereichen zählt er zu den klassischen Zielen des Ostalpen-Alpinismus.
DIE ROUTE ÜBER DEN STÜDLGRAT
Der im Verfahren thematisierte Aufstieg führte über den Stüdlgrat, eine der anspruchsvollsten und zugleich bekanntesten Routen auf den Großglockner. Der Grat verläuft von Süden kommend direkt zum Gipfelaufbau und kombiniert Fels- und Firnpassagen mit ausgesetzten Kletterstellen. Im Sommer gilt die Route als technisch fordernde Hochtour; im Winter jedoch verschärfen Schneeauflage, Verwehungen, Vereisung und deutlich niedrigere Temperaturen die Gefahren erheblich.
ABBILDUNGEN
Beitragsbild © Aufwind-Luftbilder/Adobe Stock, restliche Abbildungen siehe Bildunterzeilen
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