Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gastautor:innen

Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gastautor:innen
hochblau Verlag GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Texte, Beiträge und sonstigen Inhalte, die Gastautoren / Beitragsverfasser beziehungsweise ihr Arbeitgeber / Auftraggeber der hochblau Verlag GmbH & Co.KG, Geranienstraße 1, D-71263 Weil der Stadt zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen.

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese AGB gelten für alle Texte, Beiträge, Bilder, Grafiken und sonstigen Inhalte, die Gastautor:innen, Beitragsverfasser:innen oder sonstige Rechteinhaber:innen der hochblau Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verlag“) zur redaktionellen Veröffentlichung zur Verfügung stellen.
(2) Gastbeiträge sind einzelne redaktionelle Beiträge außerhalb einer laufenden vergüteten freien Mitarbeit. Ihre Einreichung und Veröffentlichung begründet weder eine freie Mitarbeit noch einen Anspruch auf künftige Beauftragungen oder Veröffentlichungen.
(3) Redaktionelle Gastbeiträge sind von Werbung, PR-Texten und Advertorials zu unterscheiden. Für entgeltliche Werbeleistungen gelten gesonderte Vereinbarungen und die hierfür maßgeblichen Bedingungen des Verlags.
(4) Mit der Einreichung eines Beitrags nach vorheriger Abstimmung erkennt die einreichende Person bzw. der Rechteinhaber diese AGB in der zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Fassung an.

§ 2 Themenabstimmung, Einreichung und Annahme

(1) Themen, Umfang, Medium, Termin und gegebenenfalls besondere Anforderungen werden vor oder im Zusammenhang mit der Einreichung mit der Redaktion abgestimmt.
(2) Für Aufbau, Form, Quellen, Bilder und sonstige redaktionelle Anforderungen gelten ergänzend die jeweils bei der Einreichung aktuellen „Hinweise für Gastautor:innen“ des Verlags, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird.
(3) Die Einreichung eines Beitrags begründet keinen Anspruch auf Annahme oder Veröffentlichung. Der Verlag kann Beiträge insbesondere ablehnen, wenn sie nicht zum Themenspektrum, zur redaktionellen Ausrichtung oder zu den Qualitätsanforderungen von hochblau passen.
(4) Der Verlag entscheidet über Veröffentlichungsmedium, Zeitpunkt, Platzierung, Überschrift, Teaser, Bebilderung und redaktionelle Aufbereitung.

§ 3 Redaktionelle Standards, Quellen und Sorgfalt

(1) Gastbeiträge müssen einen eigenständigen redaktionellen Mehrwert bieten und sachlich, nachvollziehbar sowie für die Zielgruppe verständlich aufbereitet sein.
(2) Tatsachenbehauptungen sind sorgfältig zu recherchieren. Bei wissenschaftlichen, medizinischen, gesundheitlichen oder vergleichbar sensiblen Themen gelten erhöhte Anforderungen an Quellenqualität und Nachvollziehbarkeit.
(3) Wissenschaftliche Aussagen sollen möglichst auf Primärquellen, Fachgesellschaften, Behörden oder anerkannten wissenschaftlichen Institutionen beruhen. Verwendete Quellen, Studien und weiterführende Nachweise sind der Redaktion auf Verlangen offenzulegen oder nachvollziehbar zu dokumentieren.
(4) Gesundheitsversprechen, pauschale Wirksamkeitsaussagen oder vergleichbare Aussagen ohne belastbare Grundlage sind nicht zulässig. Persönliche Erfahrungen dürfen dargestellt werden, müssen jedoch als solche erkennbar bleiben.
(5) Der Verlag ist berechtigt, unbelegte oder redaktionell nicht vertretbare Aussagen zu kürzen, zu ändern oder zu streichen.

§ 4 Redaktionelle Unabhängigkeit, Werbung und Interessenkonflikte

(1) Gastbeiträge sind redaktionelle Inhalte. Werbliche Formulierungen, Marketing-Sprache, Slogans oder unbelegte Superlative können redaktionell neutralisiert oder entfernt werden.
(2) Produkte, Dienstleistungen, Unternehmen und Organisationen dürfen genannt werden, wenn dies für das Thema sachlich erforderlich oder für die Leser:innen nachvollziehbar relevant ist. Über Umfang und Form solcher Nennungen entscheidet der Verlag nach redaktionellen Kriterien.
(3) Geschäftliche, persönliche oder sonstige Beziehungen zu im Beitrag behandelten Unternehmen, Organisationen oder Personen sind der Redaktion offenzulegen, soweit sie für die redaktionelle Einordnung relevant sein können.
(4) Produkte, Reisen, Einladungen, Vergünstigungen oder sonstige Leistungen können im redaktionellen Zusammenhang angenommen werden. Daraus entsteht jedoch kein Anspruch auf Veröffentlichung, positive Berichterstattung oder eine bestimmte redaktionelle Darstellung. Mögliche Interessenkonflikte sind der Redaktion mitzuteilen.
(5) Redaktionelle Veröffentlichung und Werbeleistungen werden organisatorisch und inhaltlich getrennt behandelt. Eine parallel oder zu einem anderen Zeitpunkt vereinbarte Werbeleistung begründet keinen Anspruch auf redaktionelle Veröffentlichung oder Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte.

§ 5 Rechte Dritter und rechtliche Unbedenklichkeit

(1) Die einreichende Person bzw. der Rechteinhaber versichert, zur Einräumung der nach § 6 erforderlichen Nutzungsrechte berechtigt zu sein und dass die vertragsgemäße Nutzung des Beitrags keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Bei fremden Textbestandteilen, Zitaten, Fotos, Grafiken, Illustrationen oder sonstigem Drittmaterial müssen die erforderlichen Nutzungsrechte, Genehmigungen oder gesetzlichen Erlaubnisse vorliegen. Quellen sind vollständig anzugeben.
(3) Soweit Personen erkennbar abgebildet oder personenbezogene Informationen verarbeitet werden, ist sicherzustellen, dass die Veröffentlichung rechtlich zulässig ist und erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen vorliegen, soweit dies in den Verantwortungsbereich der einreichenden Person fällt.
(4) Bestehen Zweifel an der rechtlichen Verwendbarkeit eines Materials, ist der Verlag vor der Veröffentlichung darauf hinzuweisen. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
(5) Wurde der Beitrag oder ein wesentlicher Teil davon bereits anderweitig veröffentlicht oder verbindlich zur Veröffentlichung angeboten, ist der Verlag vorab darüber zu informieren.

§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Mit der Annahme des Beitrags zur Veröffentlichung räumt der Rechteinhaber dem Verlag die für die vereinbarte redaktionelle Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(2) Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird, erhält der Verlag für die ersten drei Monate ab der erstmaligen Veröffentlichung das ausschließliche Recht zur Veröffentlichung des Beitrags in der vereinbarten Form. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht das Nutzungsrecht des Verlags als einfaches Nutzungsrecht fort.
(3) Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere die Nutzung des Beitrags:

  • auf den Websites und Online-Angeboten des Verlags,
  • in digitalen Magazinen, ePaper- und PDF-Ausgaben,
  • in gedruckten Magazinen und Sonderausgaben,
  • im redaktionellen Archiv,
  • in Newslettern und sonstigen eigenen redaktionellen Kommunikationskanälen sowie
  • in den zum Verlag gehörenden Social-Media-Angeboten, soweit dies der Bewerbung, Verlinkung oder Darstellung des jeweiligen redaktionellen Beitrags dient.

(4) Die vorstehenden Rechte sind räumlich unbeschränkt und gelten für die Dauer der jeweiligen gesetzlichen Schutzfrist, soweit die Nutzung für Archivierung, Abrufbarkeit und fortdauernde redaktionelle Dokumentation erforderlich ist.
(5) Der Verlag darf technische Dienstleister, Plattformen und Vertriebspartner einschalten und ihnen die für die jeweilige technische Bereitstellung oder Distribution erforderlichen Rechte einräumen. Eine darüber hinausgehende eigenständige kommerzielle Verwertung durch Dritte ist hiervon nicht umfasst.
(6) Die Urheberschaft verbleibt bei der Autorin bzw. dem Autor. Rechte an Drittmaterial werden nur in dem Umfang erfasst, in dem entsprechende Rechte tatsächlich eingeräumt werden können.

§ 7 Redaktionelle Bearbeitung

(1) Der Verlag ist berechtigt, den Beitrag technisch und redaktionell zu bearbeiten, insbesondere hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung, Formatierung, Überschrift, Teaser, Zwischenüberschriften, Kürzungen, Gliederung und Darstellung.
(2) Sinnentstellende Änderungen sind nicht zulässig. Bei wesentlichen inhaltlichen Änderungen stimmt sich der Verlag nach Möglichkeit mit der Autorin bzw. dem Autor ab.
(3) Ein Anspruch auf Vorlage eines Korrekturabzugs vor Veröffentlichung besteht nicht, sofern dies nicht im Einzelfall vereinbart wurde.

§ 8 Rechte der Gastautor:innen und spätere Nutzung

(1) Nach Ablauf der in § 6 Abs. 2 genannten Exklusivfrist darf der Rechteinhaber den Beitrag grundsätzlich auch anderweitig nutzen, soweit Rechte Dritter und besondere Einzelvereinbarungen dem nicht entgegenstehen.
(2) Bereits während der Exklusivfrist darf auf die Veröffentlichung bei hochblau verlinkt und mit kurzen eigenen Auszügen oder Teasern darauf hingewiesen werden.
(3) Bei einer späteren vollständigen oder weitgehenden Zweitveröffentlichung soll auf die Erstveröffentlichung bei hochblau hingewiesen und, bei einer Online-Nutzung, nach Möglichkeit auf die Originalpublikation verlinkt werden.
(4) Eine vom Verlag redaktionell bearbeitete Endfassung darf nur übernommen werden, soweit die dafür erforderlichen Rechte bestehen und keine Rechte des Verlags oder Dritter entgegenstehen.

§ 9 Vergütung, Autoreninfo und Backlinks

(1) Einreichung und Veröffentlichung von Gastbeiträgen erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. Es besteht kein Anspruch auf Honorar oder sonstige finanzielle Leistungen, sofern nicht vorab ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Gastautor:innen werden grundsätzlich namentlich genannt. Bei geeigneten Beiträgen kann ergänzend eine kurze Vita und ein Autorenfoto veröffentlicht werden.
(3) Auf hochblau.com kann in der Autoreninfo ein sachlicher Link zur eigenen Website, zum Unternehmen oder zu einem fachlich passenden Angebot aufgenommen werden, sofern dies redaktionell angemessen ist. Über Aufnahme, Form und Ziel des Links entscheidet der Verlag.
(4) In Magazin-, ePaper- und Printausgaben sind Gastbeiträge grundsätzlich nicht mit werblichen Backlinks oder Adressblöcken verbunden. Zusätzliche werbliche Sichtbarkeit wird über die regulären Anzeigen- und Werbeformate des Verlags angeboten.
(5) Die Veröffentlichung eines Gastbeitrags begründet keinen Anspruch auf weitere redaktionelle Leistungen, Werbeleistungen oder sonstige Gegenleistungen.

§ 10 Veröffentlichung und Beleg

(1) Der Verlag entscheidet nach redaktionellen und verlegerischen Kriterien, ob, wann und in welchem Medium ein angenommener Beitrag veröffentlicht wird.
(2) Auch nach einer grundsätzlichen Themenabstimmung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, einen bestimmten Veröffentlichungstermin oder eine garantierte Veröffentlichung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Bei Veröffentlichung in einer Magazin-, ePaper- oder Printausgabe erhält die Autorin bzw. der Autor grundsätzlich ein PDF-Belegexemplar. Bei ausschließlich online veröffentlichten Beiträgen wird in der Regel der direkte Link zur Veröffentlichung übermittelt.

§ 11 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden vom Verlag verarbeitet, soweit dies für Abstimmung, redaktionelle Bearbeitung, Veröffentlichung, Rechteverwaltung und Kommunikation im Zusammenhang mit dem Gastbeitrag erforderlich ist.
(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Verlags unter hochblau.com/datenschutz/.

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand und Streitbeilegung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Verlags.
(3) Die hochblau Verlag GmbH & Co. KG ist derzeit weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht.
(4) Die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Informationen zu anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen sind über das EU-Portal „Consumer Redress in the EU“ verfügbar.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle schriftliche oder in Textform dokumentierte Vereinbarungen zwischen Verlag und Gastautor:in gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Es gilt die bei Einreichung des jeweiligen Beitrags aktuelle Fassung dieser AGB.

hochblau Verlag GmbH & Co. KG · Stand September 2026

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